Antrag im Kreistag: Versiegelung durch Kies- & Schottergärten eindämmen – Biodiversität erhöhen 24. April 201929. Mai 2024 Kies- und Schottergärten sind keine Frage des Geschmackes- über den man wahrlich streiten darf. Bei einer mit Flies-, Kies- und Schotter versiegelten Fläche geht die natürliche Boden-funktion verloren. Gerade in Hinblick auf Starkregenereignisse ist die Fläche nicht mehr in der Lage Niederschlagswasser aufzunehmen. Es drohen überflutete Keller und Flure, nicht nur bei einem selbst, sondern auch in der Nachbarschaft. Auch in der Wesermarsch nehmen Kies- und Schottergärten in Siedlungsgebieten sichtbar zu, obwohl die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) eine Begrünung nichtbebauter Flächen eindeutig vorsieht: §9 NBauO Abs. 2 Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind Kies- und Schottergärten sind keine Frage des Geschmackes- über den man wahrlich streiten darf. Bei einer mit Flies-, Kies- und Schotter versiegelten Fläche geht die natürliche Boden-funktion verloren. Gerade in Hinblick auf Starkregenereignisse ist die Fläche nicht mehr in der Lage Niederschlagswasser aufzunehmen. Es drohen überflutete Keller und Flure, nicht nur bei einem selbst, sondern auch in der Nachbarschaft. Ebenfalls geht die ökologische Funktion ei-nes gesunden Bodens verloren. Vögel und Insekten verlieren noch mehr Lebensraum als bei einer durch Hecken, Blumen und Bäume gestalteten Siedlung. Gleichzeitig wird Temperatur und Klima durch ein Übermaß an Kies, Steinen und Beton in einem Siedlungsraum negativ für uns Alle verändert. Deswegen verlangt die NBauO aus gutem Grund eine Begrünung nichtbe-bauter Flächen. Daher bitten wir darum den oben genannten TOP auf die Tagesordnung des nächsten Aus-schusses für Bauen, Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt zu setzen und dabei folgende Frage zu beantworten: Welche Maßnahmen werden ergriffen um einerseits Kommunen, andererseits Bür-ger*innen über die oben genannten Vorgaben aus der NBauO aufzuklären? Welche Maßnahmen werden durch die Kreisverwaltung ergriffen, um weiteren Ver-stößen gegen die §9 Abs.2 NBauO entgegenzuwirken? Wie geht der Landkreis grundsätzlich mit Verstößen gegen die NBauO um? Erste Wasserversorger berechnen die Niederschlagswassergebühr flächenscharf durch Luftbilder anhand des Versieglungsgrades eines Grundstückes. Anhand welcher Daten berechnet der OOVW die Niederschlagswassergebühr? In vielen Bebauungsplänen ist die maximal zu versiegelnder Fläche vorgegeben. Wie wird die Einhaltung kontrolliert? Wer ist dafür zuständig? Die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN begrüßt, dass der Kreistag und die Kreisverwal-tung beim Insektenschutz und Artenvielfalt seit längerem mit positivem Beispiel voran geht. Im letzten Jahr hat der Ausschuss unserem Antrag zum kommunalen Artenschutz in folgenden Inhalten einstimmig zugestimmt: Die Bewirtschaftung und Pflege kreiseigener Grünanlagen soll möglichst naturnah durch Be-pflanzung mit heimischen Arten erfolgen. Der Einsatz von Totalherbiziden auf Grün- und Außenanlagenflächen soll unterbleiben. Hiermit soll eine möglichst günstige Ausgangslage für den Erhalt und die Entwicklung der Arten geschaffen werden. Im Rahmen der Bewirtschaftungsauflagen von Flächen der Flächenagentur, etwa bei der Umsetzung von Kompensationsleistungen, soll der Einsatz von Totalherbiziden ausgeschlossen werden. Die Beleuchtung der kreiseigenen Gebäude und Außenanlagen soll sukzessive auf LED um-gestellt werden. Neben dem Aspekt der Energieeinsparung soll insbesondere bei den Außenanlagen auch der Aspekt des Insektenschutzes Berücksichtigung finden Im Ausschuss im Mai 2018 wurde ebenfalls zugesagt, dass die Verwaltung, nach der arbeits-ntensiven Sicherung der FFH-Gebiete ein (digitales) Informationsangebot für Kommunen und Bürger*innen für eine insektenfreundliche Bepflanzung erarbeitet. Dies ist im Protokoll vermerkt. Der Antrag lautete im Wortlaut: „Der Landkreis Wesermarsch entwickelt einen Flyer und digitales Informationsangebot über insektenfreundliche Gartengestaltung mit heimischen Pflanzen. Ferner wird offensiv auf das Verbot der Nutzung glyphosathaltiger Herbizide auf befestigten Flächen im Garten, Haus und Hof hingewiesen und Alternativen aufgezeigt.“ Wir beantragen daher, in einem weiteren TOP „Informationsangebot für Bürger*innen der Wesermarsch: ein erholsamer Garten für Menschen, Vögel und Insekten“ über den Umsetzungsstand zu berichten.