Schafhaltung stärken – Weidetierhaltung stärken – Tierhalterinnen und Tierhalter stärken – vor Wolfsattacken schützen – Deichsicherheit stärken

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN bringt zur Kreistagssitzung am 19. Juni 2024 folgende Resolution als Antrag ein:

Der Kreistag der Wesermarsch erkennt die Leistung der Weidehalterinnen und Weidehalter für die Wesermarsch an. Sie sind Teil unserer Wirtschaft und unserer Kulturlandschaft, sie sichern unsere Deiche, sie praktizieren die meistakzeptierte Form der Tierhaltung. Es gibt einen Konflikt zwischen Tierhaltung und der Rückkehr des Wolfes in unserer Kulturlandschaft, die von Gräben und Deichen geprägt ist. Wir verstehen, dass es Tierhalterinnen und Tierhalter belastet, gerissene Tiere vorzufinden. Als Kreistag der Wesermarsch stärken wir den Austausch zwischen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Menschen in den Zentren, um Empathie und Wertschätzung in unserem Landkreis zu fördern.

Wir akzeptieren, dass die Abwesenheit von Beutegreifern zu großen Problemen geführt hat: Das Ökosystem kommt mit dem vielen Rotwild kaum klar. Naturverjüngte Waldflächen ohne teure Schutzzäune gibt es kaum in Deutschland. Das gilt auch für siedlungsnahe Gebiete. Wölfe haben in unsrem Ökosystem eine wichtige Funktion und wurden daher durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, die Berner Konvention und FFH-Richtlinien unter besonderen Schutz gestellt.

Wir leben in einer Kulturlandschaft. Moor- und Offenlandschaften sind keine typischen Wolfshabitate. Gleichwohl ist es wahrscheinlich, dass Wölfe durch die Wesermarsch ziehen.

Erstmals haben parteiübergreifend Bundes- und Landesregierungen Schnellabschüsse von Wölfen ermöglicht, um Weidehaltung zu stärken. Der Kreistag der Wesermarsch begrüßt diese Regelung, die es Landkreisen grundsätzlich ermöglicht, tätig zu werden, wenn Wölfe geschützte Weidetiere angreifen.

  • In Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen ist bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung möglich. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen.
  • Praxistauglich: Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung kann entfallen. Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis aller Indizien und Fachkenntnisse über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse.
  • Eine schnellere Genehmigungspraxis wird zukünftig auch durch die Erarbeitung weiterer Best-Practice-Instrumente wie zum Beispiel Musterbescheide unterstützt werden. Dazu wird die gute Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf fortgesetzt.

Als Kreistag Wesermarsch erkennen wir das Urteil des OVG Lüneburg an. Wir bitten die Landesregierung zu prüfen, wie umfangreich die Schutzmaßnahmen in einer Offenlandschaft sein müssen.

Als Lösung schlagen wir lokale Arbeitsgruppen vor, die Landwirtschaft und Naturschutz einbeziehen und schnell zu einer Lagebeurteilung nach Wolfsrissen kommen. Das braucht Akzeptanz von allen Seiten. Der Niedersächsische Weg hat gezeigt, dass ein gemeinsames Agieren möglich ist! Wir fordern Bund und Land auf, Weidehalterinnen und Weidehalter zu stärken und eine Weideprämie in der GAP-Direktzahlungsverordnung zu verankern. Als Kreistag der Wesermarsch bitten wir den Bund und das Land, Rechtsicherheit zu schaffen, Wölfe zu vergrämen und – als letzte Möglichkeit – zu schießen, sofern Wölfe vor wolfssicheren Zäunen wiederholt auftauchen.

Als Kreistag Wesermarsch fordern wir die Bundesregierung auf, im angekündigten Hochwasserschutzgesetz die besondere Situation von Deichschäferinnen und Deichschäfern für den Hochwasserschutz anzuerkennen. Ferner fordert der Kreistag der Wesermarsch den Landkreis auf, Tierhalterinnen und Tierhalter zu stärken:

  1. Schafswolle ist ein wertvolles Gut für alle Hobbygärtnerinnen und – gärtner. Naturnahe Gartenbearbeitung ist gut für Insekten und den Klimaschutz. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Wolle lokal anbieten, sollten für die Verkaufshäuschen einen einmaligen Zuschuss von 500 € bekommen.
  2. Der Landkreis sollte auf allen eigenen Veranstaltungen Produkte aus heimischer Schafshaltung anbieten. Es gab bereits einen Beschluss, dies zu tun. Offensichtlich ist das in Vergessenheit der Kreisverwaltung und kreiseigenen Unternehmen geraten.
  3. Der Landkreis stärkt die Schafshalterinnen und Schafshalter bei der Vermarktung.

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